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Begriff Definition
RED

Radio Equipment Directive

Richtlinie des europäischen Parlamentes und des Rates über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt. Seit dem 13. Juni 2017 müssen alle Funkanlagen, die auf den europäischen Markt gebracht oder dort in Betrieb genommen werden, der neuen Funkanlagen-Richtlinie entsprechen.

Die Funkanlagen-Richtlinie RED 2014/53/EU wurde von der Europäischen Union am 16. April 2014 umgesetzt und ersetzt die vorherige Richtlinie RTTED 1999/5/EG (bekannt als R&TTE). Die RED trat am 13. Juni 2016 in Kraft und stellt höhere Anforderungen an Funkanlagen. Hierzu gehören auch Empfänger für digitales Fernsehen und Radio, Mobiltelefone, Satellitenempfänger und alle Geräte, die WLAN, Bluetooth oder ZigBee nutzen. Nicht nur Funksender, sondern auch Funkempfänger müssen die entsprechenden regulatorischen Leistungsanforderungen erfüllen. Die Einhaltung ist im Zuge einer Prüfung nachzuweisen.

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